Seit dem 01.01.2020 ist die Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (Kassensicherungsverordnung - KassenSichV) in Kraft, welche die Verwendung einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) vorschreibt. JUNUX hat frühzeitig auf den Einsatz einer Cloud-TSE gesetzt. Noch immer gibt es Fragen zur Rechtssicherheit der eingesetzten Lösung insbesondere mit Blick auf das Ende der gesetzten Nichtbeanstandungsfrist zum 31.03.2021. Nun konnte final geklärt werden, dass JUNUX zusammen mit der Cloud-TSE von fiskaly rechtssicher eingesetzt werden kann.
Die KassenSichV fordert den Einsatz einer sogenannten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) für elektronische Kassensysteme. Aufgrund des mobilen Ansatzes von JUNUX und den positiven Erfahrungen mit Fiskaltrust in Österreich, haben wir uns frühzeitig für den Einsatz einer Cloud TSE auch für den deutschen Markt entschieden. Mit fiskaly haben wir einen zuverlässigen Partner für die Umsetzung gefunden. Bereits im Februar 2020 konnten wir so zusammen mit fiskaly den erfolgreichen Einsatz der Cloud TSE auf dem Stand unseres Partners Star Micronics auf der EuroCIS in Düsseldorf zeigen.
Die fiskaly Cloud TSE wurde danach konsequent in das JUNUX Kassensystem integriert und getestet. Mittlerweile ist die TSE bereits bei vielen JUNUX Kunden in Deutschland im produktiven Einsatz.
Es gab bis zuletzt immer noch offene Fragen bezüglich der Rechtssicherheit einer Cloud TSE, dies auch aufgrund sich mehrfach ändernder Anforderungen seitens der zuständigen Behörden. fiskaly hat dabei jede zumutbare Anstrengung unternommen, um die fristgerechte Zertifizierung des Gesamtprozesses zu erreichen. Trotzdem ist zum Stichtag 31.03.2021 die abschließende endgültige Zertifizierung nicht erfolgt.
Zum 25.03.2021 konnte fiskaly zusammen mit den zuständigen Finanzbehörden in Deutschland jedoch eine abschließende Möglichkeit zum rechtssicheren Betrieb der fiskaly Cloud TSE auch über den 01.04.2021 hinaus erreichen. Die hierfür nötigen Unterlagen finden Sie als Download im Anschluss an diesen Artikel. Als JUNUX Kunde müssen Sie lediglich das Dokument "Allgemeiner Antrag nach § 148 AO - Verlängerung der Frist zur vollständigen Implementierung einer Cloud-TSE" mit Ihren persönlichen Angaben ergänzen und zusammen mit den Anlagen an Ihr zuständiges Finanzamt schicken.
Zu diesem Vorgehen haben wir auch die Stellungnahme des "Hessischen Ministeriums für Finanzen" als weitere Erklärung und Referenzschreiben dem Downloadpaket beigefügt. Dieses Finanzamt ist das für fiskaly zuständige Finanzamt, da fiskaly in Frankfurt/Main den Firmensitz hat.
Die Dokumente können auch noch im Nachhinein an Ihr zuständiges Finanzamt gesendet werden. Um den rechtssicheren Betrieb zu gewährleisten, muss aber in jedem Fall die Cloud TSE im Zusammenhang mit Ihrem JUNUX Tarif gebucht und aktiviert werden.
Sofern Sie einen JUNUX Tarif gebucht haben und damit wenigstens eine Registrierkasse in Deutschland betreiben, ist für diese der Einsatz einer TSE verpflichtend notwendig. Mit JUNUX und der fiskaly Cloud TSE müssen Sie hierfür jedoch keine zusätzliche Hardware anschaffen. Es genügt, den zusätzlichen Tarifbestandteil "Fiskalisierung DE" zu buchen und im Anschluss die Fiskalisierung für Ihre Kassen zu aktivieren.
Eine Anleitung für die Buchung und Einrichtung der Fiskalisierung (bzw. der TSE) haben wir in einem Beitrag in unserem JUNUX Help Center zusammengefasst. Die Zugangsdaten für das JUNUX Help Center sind die gleichen wie für Ihr JUNUX Kundenkonto. Bei Fragen oder Problemen zur Einrichtung der Fiskalisierung wenden Sie sich gerne an unseren Support.
Den Antrag nach § 148 AO zur Fristverlängerung sowie die dazu gehörigen Anlagen können Sie als Zip-Archiv herunterladen.